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Uhr in Zahlung geben: So funktioniert der Tausch

Uhrenkontor Redaktion · · Aktualisiert · 6 Min. Lesezeit

Eine Uhr in Zahlung geben heisst: Sie geben Ihre bisherige Uhr beim Kauf einer anderen ab, der Händler rechnet ihren Wert an den Kaufpreis an, und ausgeglichen wird nur die Differenz. Der Anrechnungswert richtet sich nach Referenz, Zustand, Lieferumfang und Nachfrage. Verkauf und Kauf erledigen Sie in einem Termin.

Viele Sammler kaufen nicht dazu, sondern tauschen: Die Datejust geht, die Submariner kommt. Bei Uhrenkontor können Sie Ihre Uhr in Zahlung geben, wenn Sie eine Uhr aus unserem Bestand kaufen oder über einen Suchauftrag besorgen lassen. So funktioniert es.

Wie läuft die Inzahlungnahme ab?

  1. Sie wählen eine Uhr aus unserem Bestand oder melden ein Wunschmodell.
  2. Im Tauschformular beschreiben Sie Ihre eigene Uhr: Marke, Modell, Zustand, Lieferumfang, ein paar Fotos.
  3. Wir melden uns innerhalb von 12 Stunden an Werktagen per WhatsApp mit einem Anrechnungswert.
  4. Bei der Übergabe prüfen wir Ihre Uhr, Sie prüfen unsere, und die Differenz wird bar, per Banküberweisung oder Twint ausgeglichen, in die eine oder andere Richtung.

Welche Fotos helfen, zeigt der Ratgeber Uhr fotografieren für die Bewertung. Die Übergabe findet persönlich an einem vereinbarten Ort in der Schweiz oder in Liechtenstein statt, etwa in einer Bankfiliale, im Büro oder bei Ihnen zu Hause. Bis dahin bleibt Ihre Uhr bei Ihnen.

Was wird angerechnet?

Der Anrechnungswert entspricht dem Betrag, den wir für Ihre Uhr im Ankauf bezahlen würden. Er hängt wie immer von Referenz, Zustand, Set und Nachfrage ab. Wir nennen keine Pauschalen, sondern bewerten jede Uhr einzeln.

  • Referenz: Modell, Generation, Material und Ausführung, ablesbar auf Garantiekarte und Gehäuse.
  • Zustand: Gehäusekanten, Glas, Band und Gang. Unpolierte Gehäuse sind meist gefragter als aufpolierte.
  • Set: Box, Garantiekarte mit passender Seriennummer, Belege und Zusatzglieder.
  • Nachfrage: wie schnell sich die Referenz wieder verkaufen lässt.

Worauf sollten Sie beim Vergleich achten?

Entscheidend ist die Differenz, nicht der Anrechnungswert allein. Ein hoher Anrechnungswert nützt wenig, wenn die neue Uhr dafür teurer angesetzt ist. Lassen Sie sich deshalb beide Beträge getrennt und schriftlich nennen. Bei Uhrenkontor steht der Preis jeder Bestandsuhr auf der Website, den Anrechnungswert erhalten Sie per WhatsApp.

Konzessionäre nehmen Uhren, wenn überhaupt, meist nur von Marken in Zahlung, die sie selbst führen, und beim Kauf eines neuen Modells. Fragen Sie dort vorab nach. Bei Uhrenkontor ist die Inzahlungnahme nicht an die Marke der gesuchten Uhr gebunden: Sie können zum Beispiel eine Omega abgeben und eine Rolex mitnehmen.

Warum ist der Tausch oft besser als zwei getrennte Geschäfte?

  • Ein Termin statt zwei: Verkauf und Kauf in einer Übergabe.
  • Kein Zwischenschritt mit Geld auf dem Konto, kein Warten auf einen Käufer.
  • Keine Gebühren, kein Versand, keine Verhandlungen mit Fremden für die alte Uhr.
Inzahlungnahme beim Händler Getrennt verkaufen und kaufen Privater Tausch
Termine einer mindestens zwei einer, nach der Suche eines Tauschpartners
Geldfluss nur die Differenz voller Betrag in beide Richtungen Ausgleich nach Absprache
Gewährleistung für die neue Uhr beim Händler, nach dessen Bedingungen je nach Verkäufer nach Vereinbarung, unter Privaten oft ausgeschlossen

Die Kehrseite: Sie kaufen bei dem Händler, der Ihre Uhr annimmt. Wer möglichst viele Gebote vergleichen oder anderswo kaufen möchte, trennt die beiden Geschäfte. Die Verkaufswege vergleicht der Ratgeber Händler, Chrono24, Auktion oder privat, die Kaufkriterien der Leitfaden Luxusuhr kaufen.

Was gilt rechtlich bei einem Tausch?

Für die Inzahlungnahme gilt Kaufrecht, ob man sie als Tausch mit Aufpreis oder als zwei verbundene Kaufverträge versteht. Beim Tausch ist nach Art. 237 OR jede Seite für die Uhr, die sie abgibt, Verkäuferin und für die Uhr, die sie erhält, Käuferin.

Wird eine eingetauschte Uhr wegen Mängeln zurückgegeben oder fordert sie ein Dritter als Eigentümer zurück, kann die geschädigte Seite nach Art. 238 OR Schadenersatz verlangen oder ihre eigene Uhr zurückfordern. Sie stehen also für Ihre Uhr ein wie ein Verkäufer, auch für Eigentum und Herkunft (AGB Ziffer 6). Zudem kann Uhrenkontor bei der Übergabe einen amtlichen Ausweis verlangen; das gehört zur Sorgfaltspflicht im Handel mit gebrauchten Wertgegenständen (AGB Ziffer 8).

Für Ihre Uhr gelten die Ankaufsbedingungen (AGB Ziffer 13), für die gekaufte Uhr die Verkaufsbedingungen. Uhrenkontor garantiert die Echtheit der verkauften Uhren; gegenüber Konsumenten beträgt die Gewährleistungsfrist mindestens ein Jahr (Ziffer 12). Kürzer darf ein Händler sie bei gebrauchten Uhren nach Art. 210 Abs. 4 OR nicht vereinbaren. Was Sie an der neuen Uhr selbst prüfen können, zeigt der Ratgeber Echtheit prüfen beim Uhrenkauf.

Was tun, wenn die gesuchte Uhr nicht im Bestand ist?

Ist die gesuchte Uhr nicht im Bestand, tragen Sie sich im Tauschformular mit Ihrem Wunschmodell ein. Wir speichern Ihre WhatsApp-Nummer mit Ihrer Einwilligung und melden uns, sobald eine passende Uhr über den Ankauf hereinkommt.

Sie können auch einen kostenlosen Suchauftrag aufgeben und dort vermerken, dass Sie Ihre Uhr in Zahlung geben möchten.

Fazit

Inzahlungnahme ist ein unkomplizierter Weg, eine Sammlung zu verändern: eine Übergabe, ein Ausgleich, fertig. Achten Sie auf die Differenz, und prüfen Sie die neue Uhr beim Termin in Ruhe.

Quellen: Obligationenrecht, Art. 237 und 238 zum Tauschvertrag und Art. 210 zur Verjährung der Gewährleistung; Art. 16 Abs. 3 DBG; Steuerharmonisierungsgesetz, Art. 7 und Art. 13 StHG; AGB von Uhrenkontor, Ziffern 3, 5, 6, 7, 8, 11, 12 und 13. Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Kann ich meine Uhr auch verkaufen, ohne eine neue zu kaufen?

Ja, dann ist es ein normaler Verkauf statt einer Inzahlungnahme. Sie beschreiben die Uhr im Verkaufsformular, über 25 Partnerhändler bewerten sie, und Sie erhalten das beste Gebot als verbindliches Angebot. Die Inzahlungnahme selbst setzt einen Kauf voraus, entweder aus dem Bestand oder über einen Suchauftrag.

Was passiert, wenn meine Uhr mehr wert ist als die neue?

Dann erhalten Sie die Differenz ausbezahlt, bei der Übergabe bar, per Banküberweisung oder Twint, nach Ihrer Wahl. Umgekehrt gilt: Ist die neue Uhr teurer, zahlen Sie nur die Differenz. Bezahlt wird in beiden Fällen erst, wenn beide Uhren geprüft sind.

Kann sich der Anrechnungswert bei der Übergabe noch ändern?

Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots nur, wenn Ihre Uhr nicht der Beschreibung entspricht. Der Anrechnungswert gilt unter dem Vorbehalt, dass Zustand, Echtheit und Lieferumfang stimmen; geprüft wird bei der Übergabe. Fällt dabei etwas auf, etwa ein Kratzer, der auf den Fotos nicht zu sehen war, erhalten Sie ein angepasstes Angebot. Sie entscheiden frei, Kosten entstehen Ihnen keine.

Kann ich eine Uhr ohne Box und Papiere in Zahlung geben?

Ja. Box und Papiere sind keine Voraussetzung, sie fliessen aber in den Anrechnungswert ein. Fehlt die Garantiekarte, prüft der Händler Echtheit und Herkunft besonders genau. Ein Kaufbeleg, Servicebelege mit Seriennummer oder eine Erbbescheinigung helfen dabei. Geben Sie im Tauschformular ehrlich an, was fehlt, damit der Wert bei der Übergabe Bestand hat.

Muss ich einen Gewinn aus dem Tausch versteuern?

In der Regel nicht. Auch ein Tausch ist eine Veräusserung, und Kapitalgewinne aus Privatvermögen sind steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG, Art. 7 Abs. 4 Bst. b StHG). Anders ist es bei gewerbsmässigem Handel. Ob die neue Uhr als persönlicher Gebrauchsgegenstand von der Vermögenssteuer ausgenommen ist (Art. 13 Abs. 4 StHG), richtet sich nach der Praxis Ihres Kantons.

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