Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.0, gültig ab 1. September 2026. Entwurf, vor Launch anwaltlich geprüft.
A. Ankauf von Uhren
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für den Ankauf von Uhren durch die Solidas GmbH (nachfolgend «Uhrenkontor») von Privatpersonen und Unternehmen mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein über die Website uhrenkontor.ch.
2. Unverbindlichkeit der Anfrage
Die Einreichung einer Uhr über das Formular ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Einreichung entsteht keine Verpflichtung zum Verkauf.
3. Angebot
Uhrenkontor unterbreitet auf Basis der Angaben und Bilder des Verkäufers ein Kaufangebot mit einer Gültigkeitsdauer. Das Angebot steht unter der Bedingung, dass Echtheit, Zustand, Funktion und Lieferumfang der Uhr den Angaben und Bildern entsprechen. Die Prüfung erfolgt bei der Übergabe.
4. Annahme und Vertragsschluss
Mit Klick auf «Angebot annehmen» erklärt der Verkäufer die Annahme des Angebots. Damit kommt ein Kaufvertrag unter der Bedingung gemäss Ziffer 3 zustande. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Uhr innert 14 Tagen zur Übergabe bereitzustellen und sie zwischenzeitlich nicht anderweitig zu verkaufen oder zu belasten.
5. Abweichungen
Entspricht die Uhr bei der Prüfung nicht den Angaben, ist Uhrenkontor berechtigt, das Angebot anzupassen oder vom Kauf zurückzutreten. Der Verkäufer kann ein angepasstes Angebot annehmen oder ablehnen. Kosten entstehen ihm in keinem Fall.
6. Eigentum und Herkunft
Der Verkäufer bestätigt, dass er Eigentümer der Uhr ist, dass sie nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und dass keine Rechte Dritter daran bestehen. Bei Fälschungen behält sich Uhrenkontor vor, die Uhr nicht zurückzugeben, soweit gesetzlich vorgesehen, und die zuständigen Behörden zu informieren.
7. Übergabe und Zahlung
Die Übergabe erfolgt persönlich an einem vereinbarten Ort in der Schweiz. Die Zahlung erfolgt nach Prüfung per Banküberweisung oder Twint. Das Eigentum an der Uhr geht mit vollständiger Zahlung auf Uhrenkontor über.
8. Identifikation
Uhrenkontor kann die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen und Ausweisdaten zu Dokumentationszwecken aufnehmen. Dies dient der Sorgfaltspflicht im Handel mit gebrauchten Wertgegenständen.
9. Haftung
Uhrenkontor haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
B. Verkauf von Uhren
10. Angebote auf der Website
Die auf der Website gezeigten Uhren und Preise sind unverbindliche Einladungen zur Offertstellung. Ein Kaufvertrag kommt erst durch individuelle Vereinbarung (per WhatsApp, E-Mail oder persönlich) und Zahlung zustande. Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
11. Übergabe und Zahlung
Die Übergabe erfolgt persönlich in der Schweiz gegen Zahlung per Banküberweisung oder Twint. Ein Versand findet nicht statt.
12. Echtheit und Gewährleistung
Uhrenkontor garantiert die Echtheit der verkauften Uhren. Für gebrauchte Uhren gilt die gesetzliche Gewährleistung gemäss Obligationenrecht. Gegenüber Konsumenten beträgt die Gewährleistungsfrist mindestens ein Jahr. Gebrauchsspuren, die dem Alter und der Beschreibung entsprechen, stellen keinen Mangel dar.
13. Inzahlungnahme
Die Inzahlungnahme einer Uhr des Käufers richtet sich nach den Bestimmungen in Abschnitt A.
C. Allgemeines
14. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Solidas GmbH. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
16. Änderungen
Uhrenkontor kann diese Bedingungen jederzeit anpassen. Für einen Vertrag gilt die Version, die zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots auf der Website veröffentlicht war; die Version wird bei der Annahme dokumentiert.