Ablauf
So funktioniert der Uhrenankauf.
Vier Schritte, ein Ansprechpartner, keine Gebühren. Von der Anfrage bis zur Zahlung vergehen in der Regel wenige Tage.
- 1
Uhr beschreiben
Sie füllen das Formular aus: Marke, Modell, Referenz, Baujahr, Zustand, Lieferumfang und Fotos der Uhr. Vom Handy aus dauert das etwa drei Minuten. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung mit Referenznummer.
- 2
Angebot erhalten
Wir legen die Uhrendaten und Fotos unseren Partnerhändlern vor, anonymisiert und ohne Ihre Kontaktdaten. Über 25 Händler geben ein Gebot ab. Das beste davon erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden an Werktagen als verbindliches Angebot, per WhatsApp oder E-Mail, mit Link auf Ihre persönliche Angebotsseite.
- 3
Angebot annehmen
Auf der Angebotsseite sehen Sie den Betrag, die Gültigkeit (mehrere Tage) und den Vorbehalt: Das Angebot gilt, sofern Zustand, Echtheit und Lieferumfang Ihren Angaben entsprechen. Mit einem Klick nehmen Sie an. Sie können auch ablehnen, ohne Begründung und ohne Kosten.
- 4
Übergabe & Zahlung
Nach der Annahme melden wir uns innerhalb von 24 Stunden zur Terminvereinbarung. Die Übergabe findet an einem Ort Ihrer Wahl in der Schweiz statt: Bankfiliale, Notar, Ihr Büro oder Ihr Zuhause. Wir prüfen die Uhr vor Ort und zahlen bar, per Banküberweisung oder Twint. Erst dann wechselt die Uhr den Besitzer.
Häufige Fragen
Antworten vorab.
Wie schnell erhalte ich ein Angebot?
Innerhalb von 12 Stunden an Werktagen. Sobald Ihre Anfrage mit Fotos eingeht, bewerten über 25 Partnerhändler in der Schweiz die Uhr. Das beste Gebot erhalten Sie als verbindliches Angebot mit konkretem Betrag. Es ist mehrere Tage gültig, damit Sie in Ruhe entscheiden oder vergleichen können.
Was kostet der Service?
Nichts. Anfrage, Bewertung und Angebot sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Es gibt keine Gebühren, keine Provision und keine Kosten für die Übergabe, auch wenn Sie das Angebot ablehnen oder die Uhr bei der Prüfung nicht der Beschreibung entspricht. Der ankaufende Händler kalkuliert seine Marge im Angebot ein.
Muss ich meine Uhr einschicken?
Nein. Uhrenkontor arbeitet ohne Ladengeschäft und ohne Versand. Die Übergabe findet persönlich an einem Ort Ihrer Wahl statt: in einer Bankfiliale, bei einem Notar, in Ihrem Büro oder bei Ihnen zu Hause, in der ganzen Schweiz und in Liechtenstein. Die Uhr bleibt bis zur Zahlung bei Ihnen.
Wie werde ich bezahlt?
Bar, per Banküberweisung oder Twint, bei der Übergabe und nach der Prüfung der Uhr. Sie wählen die Zahlungsart. Bei Barzahlung zählen Sie den Betrag vor Ort nach; in einer Bankfiliale können Sie ihn gleich einzahlen oder sehen eine Überweisung sofort. Sie erhalten Kaufvertrag und Quittung.
Kaufen Sie eine Uhr ohne Box und Papiere?
Ja. Box und Garantiekarte erleichtern die Echtheitsprüfung und erhöhen die Nachfrage, sind aber keine Voraussetzung. Die Händler berücksichtigen den fehlenden Lieferumfang im Gebot und prüfen die Uhr bei der Übergabe genauer, etwa anhand von Seriennummer, Werk und Verarbeitung. Bei Erbstücken hilft ein Eigentumsnachweis wie der Erbschein.
Sind meine Daten bei den Händlern sicher?
Ja. Die Partnerhändler erhalten ausschliesslich die Uhrendaten und Fotos, nie Ihren Namen, Ihre Adresse oder Telefonnummer. Den Kontakt zu Ihnen hält allein Uhrenkontor. Erst bei der Übergabe lernen Sie den ankaufenden Händler kennen. Ihre Fotos erscheinen in keinem Inserat und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Wie kommt das Angebot zustande?
Aus den Geboten von über 25 Partnerhändlern, die Ihre Uhr anhand von Daten und Fotos bewerten. Jeder Händler kalkuliert nach aktueller Nachfrage für die Referenz, Zustand, Lieferumfang und seinen Wiederverkaufskosten. Das höchste Gebot wird Ihnen als verbindliches Angebot weitergegeben, ohne Spanne und ohne Nachverhandlung.
Was, wenn der Zustand bei der Übergabe abweicht?
Dann wird das Angebot angepasst oder der Verkauf abgebrochen, ohne Kosten für Sie. Jedes Angebot gilt unter dem Vorbehalt, dass Zustand, Echtheit und Lieferumfang der Beschreibung entsprechen; die Prüfung erfolgt bei der Übergabe vor Ihren Augen. Ehrliche Angaben und Fotos von Mängeln sichern das Angebot ab.
Warum liegt das Angebot unter den Preisen auf Chrono24 oder Ricardo?
Weil Inseratspreis und Ankaufswert zwei verschiedene Preise sind. Ein Inserat zeigt, was ein Verkäufer verlangt. Was Käufer tatsächlich bezahlen, kann darunter liegen, und davon gehen Verkaufskosten ab. Ein Händler bezahlt sofort, übernimmt Prüfung und Vermarktung und trägt bis zum Weiterverkauf Kapitalbindung und Preisrisiko. Das Angebot zeigt, was er unter diesen Bedingungen heute verbindlich bezahlen kann.
Welche Marken kaufen Sie an?
Rolex, Patek Philippe, Audemars Piguet, Omega, Cartier, Vacheron Constantin, A. Lange & Söhne, IWC, Jaeger-LeCoultre, Breguet, Hublot, Richard Mille, Tudor, Breitling, Panerai und Zenith. Angekauft werden Uhren dieser Marken ab einem Marktwert von rund CHF 3'000. Modeuhren und Uhren unterhalb dieser Grenze werden nicht angekauft.
Kaufen Sie auch Uhren mit Servicebedarf oder Vintage-Uhren?
Ja, beides. Ein anstehender Service wird von den Händlern im Gebot berücksichtigt; ein Service vor dem Verkauf lohnt sich deshalb meist nicht. Bei Vintage-Uhren zählen Originalität von Zifferblatt, Zeigern und Gehäuse sowie die belegte Herkunft. Lassen Sie die Uhr vor dem Verkauf nicht polieren.
Was ist der Unterschied zu einem Inserat auf Ricardo, Tutti oder Chrono24?
Bei einem Inserat verkaufen Sie selbst: Fotos, Anfragen, Verhandlungen und Übergabe oder Versand liegen bei Ihnen, und je nach Plattform fallen Gebühren an. Bei Uhrenkontor erhalten Sie ohne Inserat das beste von über 25 Händlergeboten, Ihre Uhr bleibt unsichtbar für die Öffentlichkeit, und die Übergabe erfolgt persönlich.
Woran erkenne ich einen seriösen Uhrenankäufer?
An fünf Merkmalen: Eintrag im Handelsregister (auf Zefix prüfbar), konkreter Betrag statt Preisspanne, angemessene Bedenkzeit ohne Zeitdruck, Prüfung und Zahlung bei persönlicher Übergabe sowie ein schriftlicher Vorbehalt zu Zustand und Echtheit. Uhrenkontor ist eine Plattform der Solidas GmbH mit Sitz in Schindellegi SZ.
Ist der Verkauf meiner Uhr in der Schweiz steuerpflichtig?
Für Privatpersonen in der Regel nicht. Kapitalgewinne aus dem Verkauf von beweglichem Privatvermögen sind nach Art. 16 Abs. 3 DBG steuerfrei. Ausnahme ist der gewerbsmässige Handel mit Uhren. Die Vermögenssteuer auf Wertgegenstände regeln die Kantone. Dies ist keine Steuerberatung; im Zweifel fragen Sie das Steueramt.
Kann ich meine Uhr auch in Zahlung geben oder gegen eine andere tauschen?
Ja. Wenn Sie eine Uhr aus dem Bestand kaufen, können Sie Ihre eigene Uhr in Zahlung geben. Der Ankaufwert wird nach demselben Verfahren ermittelt und mit dem Kaufpreis verrechnet; Sie zahlen nur die Differenz oder erhalten sie ausbezahlt. Details und Anfrage unter /tausch.