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Uhr im Ausland kaufen: Zoll, Mehrwertsteuer und Garantie
Uhrenkontor Redaktion · · 6 Min. Lesezeit
Wer eine Uhr im Ausland kauft und selbst in die Schweiz einführt, muss sie beim Grenzübertritt anmelden. Geschuldet ist die Einfuhrsteuer von 8,1 Prozent auf den Kaufpreis. Zoll fällt auf Uhren seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr an, weil die Schweiz die Industriezölle aufgehoben hat. Die Wertfreigrenze von 150 Franken ist bei einer Luxusuhr immer überschritten.
Was fällt bei der Einfuhr an?
Drei Posten sind zu prüfen. Bei Uhren fällt heute nur noch die Einfuhrsteuer ins Gewicht.
| Posten | Höhe | Bemessung |
|---|---|---|
| Einfuhrsteuer (Mehrwertsteuer) | 8,1 Prozent | Kaufpreis ohne ausgewiesene ausländische Mehrwertsteuer, bei Versand zuzüglich Transport und Versicherung |
| Zoll | entfällt | Industriezölle sind seit dem 1. Januar 2024 aufgehoben, Uhren eingeschlossen |
| Gebühren | je nach Abfertigung | bei Post- und Kuriersendungen verrechnet der Dienstleister die Verzollung |
Die Aufhebung der Industriezölle gilt für die Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, also auch für Kapitel 91 mit den Uhren. Die Anmeldung bleibt trotzdem Pflicht, weil die Einfuhrsteuer erhoben wird.
Der Normalsatz der Mehrwertsteuer liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 8,1 Prozent. Massgebend ist der Kaufpreis nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer, sofern sie auf der Quittung ausgewiesen ist. Die Wertfreigrenze im Reiseverkehr wurde per 1. Januar 2025 von 300 auf 150 Franken gesenkt. Ein einzelner Gegenstand über 150 Franken ist immer steuerpflichtig, auch wenn mehrere Personen zusammen reisen.
Quellen: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zur Aufhebung der Industriezölle und zur Wertfreigrenze von 150 Franken; Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu den Mehrwertsteuersätzen. Stand: Oktober 2026.
Wie melde ich eine Uhr richtig an?
- Beleg mitführen. Rechnung oder Kaufbeleg mit Preis, Währung und Datum. Ohne Beleg schätzt die Zollstelle den Wert.
- Grünen oder roten Kanal wählen. Wer anmeldepflichtige Ware mitführt, geht zum roten Kanal oder meldet vorab über die App QuickZoll an.
- Abgaben bezahlen. Die Zollstelle erhebt die Einfuhrsteuer und stellt eine Veranlagungsverfügung aus.
- Belege aufbewahren. Die Verfügung ist Ihr Nachweis, dass die Uhr ordnungsgemäss eingeführt wurde, und später auch für Versicherung und Weiterverkauf nützlich.
Wer nicht anmeldet, riskiert eine Nachforderung samt Busse.
Was gilt bei Uhren aus Gold, Platin oder Silber?
Bei Uhren mit Gehäuse aus Edelmetall kann das BAZG zusätzlich Feingehalt und Echtheit prüfen. Das ist die Aufgabe der Edelmetallkontrolle. Liegt der Feingehalt unter der Angabe oder ist die Uhr gefälscht, wird sie eingezogen, auch wenn Sie sie bereits bezahlt haben.
Für gefälschte Uhren gilt Null-Toleranz. Das BAZG rät deshalb, Uhren im Ausland nur in anerkannten Fachgeschäften zu kaufen. Wie Sie eine Uhr selbst prüfen, zeigt der Ratgeber Echtheit prüfen beim Uhrenkauf.
Quellen: BAZG zu Uhren, Schmuck und Edelmetallen aus dem Ausland und zum Interneteinkauf von Uhren. Stand: Oktober 2026.
Kann ich die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern?
Beim Kauf in einem EU-Land ist die dortige Mehrwertsteuer im Preis enthalten. Führen Sie die Uhr aus, können Sie sich diese unter bestimmten Bedingungen erstatten lassen. Zuständig ist nicht das BAZG, sondern der Verkäufer oder ein Tax-Refund-Dienstleister, und die Bedingungen unterscheiden sich je nach Land:
- Der Händler stellt einen Ausfuhrschein aus.
- Sie lassen den Schein beim Verlassen des EU-Gebiets abstempeln.
- Sie senden ihn zurück oder nutzen den Schalter des Dienstleisters vor Ort.
- Erstattet wird abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.
Die Schweizer Einfuhrsteuer fällt trotzdem an, auch wenn die ausländische Steuer nicht erstattet wird. Unter dem Strich tauschen Sie also den ausländischen Satz gegen den Schweizer Satz von 8,1 Prozent, was sich bei den meisten EU-Ländern lohnt. Die Regeln fasst das BAZG unter Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer zusammen.
Was ist mit der Garantie?
Herstellergarantien sind international, hängen aber am Nachweis. Beachten Sie:
- Die Garantiekarte muss datiert und vom verkaufenden Konzessionär gestempelt oder elektronisch registriert sein.
- Die Laufzeit beginnt beim Erstverkauf, nicht bei Ihrem Kauf. Rolex, Omega und Tudor geben derzeit fünf Jahre, Patek Philippe ebenfalls für Uhren, die ab dem 1. Mai 2024 verkauft wurden (vorher zwei Jahre). Bei Audemars Piguet sind es zwei Jahre, mit Online-Registrierung innert eines Jahres ab Erstkauf fünf.
- Graumarktware ist Neuware, die nicht über einen autorisierten Händler verkauft wurde. Der Preis ist oft tiefer, die Herstellergarantie fehlt aber oder ist eingeschränkt. Manche Händler geben stattdessen eine eigene Garantie; lesen Sie deren Bedingungen genau.
- Service ist davon unabhängig möglich. Jede Servicestelle nimmt Ihre Uhr an, unabhängig davon, wo sie gekauft wurde.
Quellen: Patek Philippe zur Verlängerung der Garantie auf fünf Jahre (April 2024); Audemars Piguet, internationale Verkaufsgarantie. Stand: Oktober 2026.
Welche Risiken hat der Kauf aus dem Ausland?
- Keine Prüfung vor Ort. Sie sehen die Uhr erst, wenn sie da ist. Ein Treuhandservice mit Rückgaberecht mildert das.
- Rückabwicklung über Grenzen. Eine Reklamation in einem anderen Rechtsraum ist mühsam und teuer.
- Transportrisiko. Klären Sie Versicherung und Haftung während des Versands schriftlich.
- Abgaben im Preisvergleich vergessen. Rechnen Sie 8,1 Prozent plus Gebühren auf, bevor Sie Angebote vergleichen.
- Rücksendung nach Einfuhr. Bereits bezahlte Einfuhrsteuer lässt sich zurückfordern, das erfordert aber einen sauberen Nachweis der Wiederausfuhr.
Wann ist der Kauf in der Schweiz die bessere Wahl?
Wenn Sie die Uhr vor dem Kauf sehen wollen, wenn Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe schätzen, wenn Ihnen eine Rechnung mit Schweizer Firmenangaben wichtig ist oder wenn Sie eine eigene Uhr in Zahlung geben möchten. Preislich ist der Unterschied nach Abgaben und Aufwand oft kleiner, als er im Inserat aussieht.
Mehr dazu im Leitfaden: Luxusuhr kaufen in der Schweiz. Wenn Sie ein bestimmtes Modell suchen, hilft ein Suchauftrag weiter.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einfuhrsteuer auf eine Uhr?
8,1 Prozent auf den Kaufpreis ohne ausgewiesene ausländische Mehrwertsteuer, bei Versand zuzüglich Transport- und Versicherungskosten. Das ist der Normalsatz der Mehrwertsteuer seit dem 1. Januar 2024. Zoll kommt nicht dazu, weil die Schweiz die Industriezölle auf diesen Zeitpunkt aufgehoben hat. Bei Post- und Kuriersendungen verrechnet der Dienstleister zusätzlich eine Gebühr für die Verzollung.
Muss ich auf eine Uhr Zoll bezahlen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz auf Industriewaren keinen Zoll mehr, Uhren eingeschlossen. Anmelden müssen Sie eine im Ausland gekaufte Uhr trotzdem, weil die Einfuhrsteuer von 8,1 Prozent geschuldet ist. Frei bleibt nur ein Gesamtwert bis 150 Franken pro Person und Tag, was bei einer Luxusuhr nie zutrifft.
Ab welchem Wert muss ich anmelden?
Sobald der Gesamtwert Ihrer Waren 150 Franken pro Person und Tag übersteigt. Diese Wertfreigrenze gilt seit dem 1. Januar 2025, vorher lag sie bei 300 Franken. Ein einzelner Gegenstand über 150 Franken ist immer steuerpflichtig, auch wenn mehrere Personen zusammen reisen. Eine Luxusuhr müssen Sie deshalb immer anmelden.
Was passiert, wenn ich nicht anmelde?
Die Einfuhrsteuer wird nachgefordert, dazu kommt eine Busse. Eine nicht angemeldete Uhr kostet damit deutlich mehr als die 8,1 Prozent, die bei der Anmeldung angefallen wären. Melden Sie die Uhr deshalb vor dem Grenzübertritt mit QuickZoll an oder wählen Sie den roten Kanal.
Gilt die Herstellergarantie auch in der Schweiz?
Ja, wenn die Uhr über einen autorisierten Händler verkauft und die Garantiekarte korrekt ausgestellt oder elektronisch registriert wurde. Die Laufzeit beginnt beim Erstverkauf, nicht bei Ihrem Kauf. Bei Graumarktware fehlt die Herstellergarantie häufig oder ist eingeschränkt. Gibt der Händler eine eigene Garantie, gelten deren Bedingungen.
Kann ich eine im Ausland gekaufte Uhr hier servicen lassen?
Ja. Servicestellen arbeiten unabhängig vom Kaufort und nehmen jede Uhr an, auch eine im Ausland gekaufte. Nur Garantieleistungen setzen eine gültige, korrekt ausgestellte Garantiekarte voraus. Bewahren Sie Rechnung und Einfuhrbeleg zusammen mit der Karte auf, damit Sie Herkunft und Kaufdatum bei Service oder Weiterverkauf belegen können.
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